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| Wahlordnung.pdf |
Der Migrant/-innenbeirat bildet auf kommunaler Ebene das gewählte städtische Gremium, das die kommunal politischen Belange und Interessen der Freiburger Migrationsbevölkerung vertreten. Er hat beratende Funktion gegenüber Verwaltung und Politik und ist personell im Migrationsausschuss sowie im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vertreten.
Nach 5-jähriger Amtszeit ist der Migrantinnen- und Migrantenbeirat turnusgemäß neu zu wählen. Als Wahltermin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2009 den 18. Juli 2010 bestimmt.
Mit der Terminierung der Neuwahl sind auf unterschiedlichen Ebenen innerhalb und außerhalb der Verwaltung frühzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Wahl bekannt zu machen, einen geordneten Ablauf zu gewährleisten und eine breite Beteiligung und Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler mit Zuwanderungsgeschichte zu erreichen.
Den Rahmen hierfür geben die Migrantinnen- und Migrantenbeiratssatzung sowie die Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat in der Fassung vom 17. November 2009 vor.
Vor diesem Hintergrund ist es eine gemeinsame Aufgabe aller kommunalen Akteure im Bereich der Migration und Politik, die Beiratswahl aktiv zu unterstützen und damit eine gute Ausgangsbasis für die Arbeit des Gremiums in der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.
Die Organisation der Wahl erfolgt durch das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung. Das Büro für Migration und Integration berät interessierte Vereine und Migrantengruppen, die sich an der Wahl mit Kandidat/-innen und Listen beteiligen und übernimmt Aufgaben der Information und Mobilisierung der Wählerschaft in enger Kooperation mit dem amtierenden Migrant/-innenbeirat.
